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   LG Hamburg, 10.06.2020 - 318 S 58/19   

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https://dejure.org/2020,53748
LG Hamburg, 10.06.2020 - 318 S 58/19 (https://dejure.org/2020,53748)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2020 - 318 S 58/19 (https://dejure.org/2020,53748)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 318 S 58/19 (https://dejure.org/2020,53748)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2020 - 318 S 58/19
    Die Wohnungseigentümer haben insoweit nicht nur einen Anspruch darauf, dass die Tätigkeit der Verwaltung den Grundsätzen ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, sondern auch darauf, dass der Verwalter selbst diesen Anforderungen genügt (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, Rn. 7, zitiert nach juris; Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10, Rn. 11, zitiert nach juris; Bärmann/Becker, WEG, 14. Auflage, § 26 Rn. 58).

    Daran fehlt es, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung spricht (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 9 f., zitiert nach juris).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2020 - 318 S 58/19
    Sie haben vielmehr einen Beurteilungsspielraum und dürfen von einer Abberufung absehen, wenn dies aus objektiver Sicht vertretbar erscheint (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, Rn. 8, zitiert nach juris; Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 9 f., zitiert nach juris).

    Ist dieser Beurteilungsspielraum allerdings überschritten, weil die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint, muss das Gericht im Interesse der Minderheit die Abberufung vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10, Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 146/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2020 - 318 S 58/19
    Die Wohnungseigentümer haben insoweit nicht nur einen Anspruch darauf, dass die Tätigkeit der Verwaltung den Grundsätzen ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, sondern auch darauf, dass der Verwalter selbst diesen Anforderungen genügt (BGH, Urteil vom 22.06.2012 - V ZR 190/11, Rn. 7, zitiert nach juris; Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10, Rn. 11, zitiert nach juris; Bärmann/Becker, WEG, 14. Auflage, § 26 Rn. 58).
  • BGH, 28.10.2011 - V ZR 253/10

    Wohnungseigentum: Abbedingung des Kopfprinzips zugunsten des Objekt- und

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2020 - 318 S 58/19
    Ist dieser Beurteilungsspielraum allerdings überschritten, weil die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint, muss das Gericht im Interesse der Minderheit die Abberufung vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11, Rn. 10, zitiert nach juris; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10, Rn. 12, zitiert nach juris).
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